Begutachtungsfrist abgelaufen: Infos zum Entwurf zur Elektrotechnikverordnung 2019

Vorschriften | 21. November 2019

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Mit 31.10.2019 ist die Begutachtungsfrist zur Elektrotechnikverordnung 2019 im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes abgelaufen.
Als wesentliche Informationen zur neuen Verordnung sind folgende Punkte zu erwähnen.

Die Details zum Entwurf finden Sie in den angeführten Dokumenten:

Entwurf ETV Begutachtung
Entwurf ETV Erläuterungen

Begutachtungsfrist abgelaufen: Infos zum Entwurf zur Elektrotechnikverordnung 2019

Folgende Informationen zur neuen Verordnung sind zu erwähnen.

Entwurf Elektrotechnikverordnung 2019

  • Es sind nur mehr die rein österreichischen elektrotechnischen Normen und elektrotechnischen Referenzdokumente für verbindlich erklärt.
    Diese Dokumente sind im Anhang I angeführt.
  • Im Anhang II sind die nicht verbindlichen Bestimmungen für die Elektrotechnik (z.B. OVE E 8101) kundgemacht, bei deren Anwendung die Anforderungen des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 als erfüllt angesehen werden. Diese werden als „kundgemachte elektrotechnische Normen“ bezeichnet.
  • Die Verpflichtung und Verbindlichkeit einer Erstprüfung nach dem Stand der Technik wurde in den Verordnungstext übernommen
  • Zur Erfüllung der Erfordernisse des Elektrotechnikgesetzes 1992 können Maßnahmen auf Grundlage einer Risikobeurteilung herangezogen werden.
  • Die Übergangsfrist beträgt für die derzeit gültigen SNT-Vorschriften 5 Jahre. Als Ausnahme ist die Planung von Anlagen zu erwähnen.
  • Die Übergangsfrist hinsichtlich der Planung von Anlagen beträgt ein Jahr.
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