Das Ende konventioneller Lichtquellen

Vorschriften | 10. Juli 2024

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Umrüstung und Alternativlösungen

Die EU-Gesetzgebungen zur RoHS (2011/65/EU) und zum Ökodesign (2019/2020/EU) haben das Ende für konventionelle Lampen im Jahr 2023 besiegelt. Mit diesem Schritt will man der hohen Umweltbelastung, Umweltschäden und der massiven Reduzierung natürlicher Ressourcen durch nachhaltige Lösungen entgegenwirken. Eine detaillierte Auflistung verbotener Lichtquellen am europäischen Markt zeigt die entsprechende Grafik.

Für Notbeleuchtungslampen ≤ 15 mg Quecksilber je Lampe wurde gemäß ANHANG III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU die Frist bis 24. Februar 2027 verlängert. Es macht jedoch bereits jetzt Sinn, sich mit der Umrüstung zu beschäftigen.

Lagerbestände dürfen ab diesen Stichtagen zwar noch aufgebraucht werden, jedoch ist die Einfuhr in den EU-Raum gesetzlich verboten. Doch welche Alternativen gibt es nun und was ist dabei zu beachten?

Das Ende konventioneller Lichtquellen

Relevante Details zur Umrüstung

Angesichts der neuen Gesetzeslage und der begrenzten Verfügbarkeit von Restbeständen ist es unerlässlich, Alternativlösungen und Umrüstungen in Angriff zu nehmen. Bei den aktuell am Markt verfügbaren Lösungen (z.B. Retrofitlampen) sind jedoch relevante Details zu beachten. Notleuchten unterliegen nämlich strengen Prüf- und Herstellervorschriften, welche zwingend einzuhalten sind.

Zunächst einmal empfiehlt der ZVEI – Verband für Elektro- und Digitalindustrie, den Hersteller der Notlichtkomponenten zu kontaktieren, damit eine fachgerechte Sanierung gewährleistet werden kann.

Ist die Umrüstung erfolgt, muss weiterhin die uneingeschränkte Notlichtfunktion gewährleistet sein.Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass Elektronikkomponenten und Lichtquellen kompatibel sind, eine Beeinträchtigung der automatischen Prüfsysteme ausgeschlossen ist und sämtliche lichttechnische Anforderungen gemäß ÖNORM EN 1838 eingehalten werden. Weitere Anforderungen sind im nachstehenden Hinweisschreiben angeführt.

Wichtiger Hinweis

Die Umrüstung kann zu einer wesentlichen Veränderung gegenüber dem Originalzustand führen, wodurch die umrüstende Person oder Firma zum Hersteller der neuen Leuchten-Ausführung wird. Dies hat zur Folge, dass sie die Verantwortung und Haftung für die Funktionalität des neuen Produkts übernehmen und eine neue Konformitätsbewertung sowie CE-Kennzeichnung durchführen müssen.

din-Empfehlung

Aufgrund dieser Herausforderungen empfehlen wir die Verwendung von geprüften und zertifizierten LED-Produkten, wie z.B. unseren LED-Austauscheinsätzen. Mit den LED-Austauscheinsätzen rüsten Sie mit minimalem Aufwand auf LED um, ohne dabei die Verdrahtung und bestehende Leuchtengehäuse zu ändern. Zusätzlich sparen Sie auch noch bis zu 67% an Energie ein. Die Umrüstung lohnt sich, da die Lösung eine sichere und CE-zertifizierte Alternative zu herkömmlichen Leuchtmitteln darstellt und die Amortisation bereits nach wenigen Jahren erreicht ist.

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Download: Hinweisschreiben

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