Nachfolgend sind alle notlichtrelevanten Berichtigungen aus der OVE E 8101/AC1 angeführt.
- Für bauliche Bereiche mit einer Brandmeldeanlage ist bei deren Ansprechen die Sicherheitsbeleuchtung zu aktivieren.
- In der Tabelle 56.A.1.AT – Leitfaden für Sicherheitsbeleuchtung wurden Konkretisierungen und Berichtigungen vorgenommen.
- Der Grenzwert von 400 Personen bei Versammlungsstätten wurde auf 240 Personen angepasst.
[Quelle: OVE E 8101/AC1, Ausgabe: 2020-05-01];
Details zu den Berichtigungen finden Sie im kostenlos verfügbaren Download.