Die zentralen Stromversorgungen sind dafür vorgesehen, bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege zu speisen, und können für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel:
- elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen,
- Personensuchanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen,
- Rauchabzugseinrichtungen,
- CO-Warnanlagen,
- besondere Sicherheitseinrichtungen für besondere Gebäude, z. B. Bereiche mit besonderer Gefährdung.
[Quelle: ÖVE/ÖNORM EN 50171, Ausgabe: 2002-01-01]
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