Nicht Notlicht
Wetterfeste Antipanikbeleuchtung als Stufenbeleuchtung
Bei Veranstaltungsstätten ist eine Antipanikbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 0,5 lux gesetztlich erforderlich. Dies gewährleistet, dass es in diesem Bereich nie dunkler als der Grenzwert wird. Das ist normalerweise kein Problem. Es sei denn, es gibt kein Dach oder keine Decke und die Antipanikbeleuchtung ist der Witterung ausgesetzt – wie bei der Seebühne in Bregenz.