Die Herausforderung
Bei Veranstaltungsstätten ist eine Antipanikbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 0,5 lux gesetztlich erforderlich. Dies gewährleistet, dass es in diesem Bereich nie dunkler als der Grenzwert wird. Das ist normalerweise kein Problem. Es sei denn, es gibt kein Dach oder keine Decke und die Antipanikbeleuchtung ist der Witterung ausgesetzt – wie bei der Seebühne in Bregenz. Daher musste eine Lösung gefunden werden, die den Witterungsbedingungen standhält, die Fläche normgerecht ausleuchtet und gleichzeitig die Besucher:innen nicht blenden darf.