Schritt 1: Ex-Bereich(e)
Klären Sie ab, ob in Ihrem Projekt ein oder mehrere Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre vorliegen.
Diese Bereiche unterliegen strengen Anforderungen und Maßnahmen gemäß EU-Richtlinie 1999/92/EG (in Österreich umgesetzt als VEXAT – Verordnung explosionsfähige Atmosphären) und weiterführenden Bestimmungen. Die Ex-Bereiche werden nach definierten Vorgaben unterteilt und erfordern eine spezielle Ausführung der Notleuchten.
Solche Bedingungen können beispielsweise in chemischen Fabriken, Reinigungsanlagen, Lackierereien, Raffinerien, Mühlen oder Tankanlagen für brennbare Substanzen auftreten.