Funktionserhalt durch Leitungsanlagen

Vorschriften | 13. Feber 2015

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Hochkarätige Expertenkommission des ÖVE erarbeitet praxisgerechte Lösungsansätze für Leitungsanlagen mit Funktionserhalt für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.

Gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002, Abschnitt 5.4 (1) müssen elektrische Leitungsanlagen von Sicherheitsbeleuchtungen über einen Funktionserhalt von mindestens 30 Minuten verfügen. Ausgenommen davon sind jedoch jene Teile der Endstromkreise, deren Ausfall zu keiner Beeinträchtigung anderer Bereiche führt. Die praktische Anwendung dieser Forderung lässt jedoch einen relativ großen Interpretationsspielraum zu.

So stellt sich grundsätzlich die Frage, was unter einer Beeinträchtigung der Sicherheitsbeleuchtung im Brandfall zu verstehen ist und ob andere bzw. nachgelagerte Bereiche immer gleichbedeutend mit Brandabschnitten sind. Die erarbeitete Fachinterpretation dient zur Klärung dieser Fragen und zur Realisierung von sicherheitstechnisch, aber auch wirtschaftlich vertretbaren Lösungen. Anhand mehrerer Beispiele werden mögliche Ausführungsvarianten aufgezeigt.

Lesen Sie hier die Fachinformation

Funktionserhalt durch Leitungsanlagen
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