Die ÖNORM EN 1838 mit Ausgabedatum 15.11.2019 ist eine korrigierte Fassung des CEN-CENELEC Management-Zentrums und ersetzt mit ihrem Erscheinen die ÖNORM EN 1838 mit Ausgabedatum 01.09.2013.
In der neuen Ausgabe haben sich zusammengefasst im Vergleich zur Letztversion folgende Änderungen ergeben:
- Änderung der Definition 3.2 Rettungsweg und 3.7 Ersatzbeleuchtung
- Diverse textliche Änderungen
[Quelle: ÖNORM EN 1838, Ausgabe: 2019-11-15]
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Auszugsweise sind wesentliche Inhalte der Norm nachfolgend grafisch und textuell aufbereitet.
Lichttechnische Anforderungen
- Leuchten mindestens 2 m über dem Boden
- nahe1) jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür
- nahe1) Treppen und nahe jeder anderen Niveauänderung
- beleuchtete Sicherheits- Richtungszeichen an Rettungswegen und andere
- Sicherheitszeichen müssen bei Notbeleuchtungsbedingungen beleuchtet werden
- bei2) jeder Richtungsänderung und bei jeder Kreuzung der Flure/Gänge
- nahe1) jedem letzten Ausgang und außerhalb des Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich
- nahe1) jeder Erste-Hilfe-Stelle und nahe jeder Brandbekämpfungsanlage und Meldeeinrichtung (vertikale Beleuchtungsstärke von 5 lx)
- nahe1) Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung
- nahe1) Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung und nahe Rufanlagen. (Ebenso zwei Wege-Kommunkationseinrichtung) sowie Alarmeinrichtungen im Beh. WC
1) nahe – Abstand < 2 m
2) bei – Position der Sicherheitsleuchte, dass beide Richtungen einer Richtungsänderung oder Kreuzung ausgeleuchtet sind
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Emin > 10 % d. allg. Beleuchtung
zumindest 15 lux
Emittel : 15 lx < 10:1
+ innerhalb 0,5 s erreicht
+ für die Dauer der Gefährdung