Als wesentliche technische Änderungen im Vergleich zur EN 1838:2013 sind folgende Punkte zu erwähnen:
- Die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege wurden geändert, um die Breite des Rettungsweges zu erfassen.
- Die Anforderungen an die Notbeleuchtung von hervorzuhebenden Stellen und besonderen Gefahrenbereichen wurden ausführlicher formuliert.
- Überlegungen zu Notbeleuchtungsanlagen während und nach einer Abriegelung des Geländes oder längeren Zeiträumen, in denen die Stromversorgung unterbrochen ist, wurden als Anhang C hinzugefügt.
Quelle: ÖNORM EN 1838, Ausgabe: 2025-03-01
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Auszugsweise sind wesentliche Inhalte der Norm nachfolgend grafisch und textuell aufbereitet.
Lichttechnische Anforderungen
Die nebenstehende Darstellung gibt einen grafischen Überblick zu relevanten, lichttechnischen Anforderungen aus der ÖNORM EN 1838:2025. Besondere Details werden in den folgenden Inhalten näher beschrieben.
Arten der Notbeleuchtung
Die nebenstehende Tabelle gibt einen Überblick zu den Arten der Notbeleuchtung. Inhaltlich wurden im Vergleich zur Ausführung der ÖNORM EN 1838 mit Ausgabedatum 15.11.2019 die räumlich begrenzte Beleuchtung und die Sicherheitszeichen einschließlich adaptiver Sicherheitszeichen ergänzt.
ÖNORM EN 1838:2025, Punkt 7.1.1 definiert: „ Das Ziel der räumlich begrenzten Beleuchtung ist es, die Sicherheit von Personen sicherzustellen, die sich vorübergehend in einem Gebäude aufhalten dürfen. […] In einigen Fällen ist dies die sicherere Option, da es unpraktisch und möglicherweise gefährlich sein könnte, z.B. Bewohner von Pflegeheimen für eine unbekannte Zeit aus dem Gebäude auf die Straße zu evakuieren.“
Richtungsvariable Fluchtweglenkung inklusive adaptiver Sicherheitszeichen
ÖNORM EN 1838:2025, Punkt 4.1: „[…] Wenn der Betreiber des Gebäudes in der Lage sein muss, Personen von bestimmten Rettungswegen wegzuleiten, sollte eine adaptive Sicherheitsbeleuchtungsanlage nach CEN/TS 17951 verwendet werden. […]“
Die ONR CEN/TS 17951 beinhaltet konkrete Anforderungen zur Planung, zur Umsetzung und für einen dauerhaft funktionstüchtigen Betrieb.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Emin ≥ 1 lux
Emax : Emin ≤ 40:1
ÖNORM EN 1838:2025, Punkt 5.1.1: „Das Ziel der Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen ist es, ausreichende Sehbedingungen auf Rettungswegen zu schaffen. Die horizontale Beleuchtungsstärke auf dem Boden des Rettungswegs darf nicht weniger als 1 lx betragen. Bei Rettungswegen, die breiter als 2 m sind, sind Bereiche von 0,5 m des Randes der Rettungswegfläche ausgenommen. Bei Rettungswegen, die 2 m und schmaler sind, sind Bereiche von 1/4 des Randes der Rettungswegbreite ausgenommen.“
Antipanikbeleuchtung
Emin ≥ 0,5 lux
Emin : Emax ≥1:40
ÖNORM EN 1838:2025, Punkt 5.2.1: „[…] Wenn eine Antipanikbeleuchtung vorgesehen ist, darf die horizontale Beleuchtungsstärke 0,5 Ix auf der freien Bodenfläche im Kernbereich nicht unterschreiten, wobei Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m nicht berücksichtigt werden.
Wenn ein Rettungsweg durch einen Antipanikbereich führt, aber nicht klar definiert ist, muss die Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege auf dem kürzesten offensichtlichen Weg durch diesen Bereich bereitgestellt werden. Die horizontale Beleuchtungsstärke darf nicht weniger als 1 lx auf der Fußbodenebene dieses kürzesten Weges mit einer Mindestbreite von 2 m betragen, mit Ausnahme eines Randes von 0,5 m am Anfang und am Ende dieses Weges innerhalb des offenen Bereichs. […]“
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Emin > 10 % d. allg. Beleuchtung
zumindest 15 lux auf der Arbeitsfläche
Emittel : 15 lx < 10:1
+ innerhalb 0,5 s erreicht
+ für die Dauer der Gefährdung
Hervorzuhebende Stellen
- nahe jedem Notausgang
- nahe Treppen, um auf diese Weise jede Treppenstufe direkt zu beleuchten
- nahe jeder anderen Niveauänderung
- an Richtungsänderungen, wenn die Richtung des Rettungsweges unklar ist
- bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure
- nahe jedem letzten Notausgang und außerhalb des Gebäudes und bis zu einem sicheren Bereich
- nahe jeder Erste-Hilfe-Stelle, so dass 5 lux vertikale Beleuchtungsstärke am Erste-Hilfe-Kasten erreicht werden
- nahe jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung, so dass 5 Ix vertikale Beleuchtungsstärke an den Meldeeinrichtungen, der Brandbekämpfungseinrichtung, der Brandmeldeanlage sowie den Flucht- und Rettungsplänen nach ISO 23601 erreicht werden
- nahe jeder Sicherheitseinrichtung (zB Toilettenalarme), die für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind, so dass 5 Ix vertikale Beleuchtungsstärke an den Sicherheitseinrichtungen erreicht werden
- nahe der Stelle, an der ein Alarmruf aus einer Personenaufzugskabine und den dazugehörigen Einrichtungen zur Rettung empfangen wird.
- Flure von allen Personenaufzugstüren bis zum nächstgelegenen Rettungsweg
- nahe manueller Entriegelungsvorrichtungen zum Entriegeln elektronisch verriegelter Türen, sodass eine vertikale Beleuchtungsstärke von mindestens 5 lx sichergestellt sein muss