Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen

ÖVE/ÖNORM E 8002-3

erschienen am 01.11.2002 - gültig bis 08.07.2021

Teil 3: Verkaufsstätten und Ausstellungsstätten

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Anwendungsbereich

1.1 Diese ÖVE/ÖNORM ist gemeinsam mit ÖVE/ÖNORM E 8002-1 für das Errichten und Instandhalten von Starkstromanlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgungsanlagen in Verkaufsstätten und Ausstellungsstätten und den dazugehörenden Rettungswegen anzuwenden. Wo auf ÖVE/ÖNORM E 8002-1 verwiesen wird gilt immer die Ausgabe 2002-11. Diese ÖVE/ÖNORM ist nicht für Verkaufs- und Ausstellungsstätten in Fliegenden Bauten anzuwenden. Hierfür gilt ÖVE/ÖNORM E 8002-8.

1.2 Verkaufsstätten im Sinne dieser ÖVE/ÖNORM sind:
(1) Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume einzeln oder zusammen eine Nutzfläche von mehr als 2 000 m² haben,
(2) mehrere Verkaufsstätten, die miteinander in Verbindung stehen und deren Verkaufsräume zusammen eine Nutzfläche von mehr als 2 000 m² haben (als Verbindung gelten auch Rettungswege).

1.3 Ausstellungsstätten im Sinne dieser Bestimmungen sind Ausstellungsstätten, deren Ausstellungsräume einzeln oder zusammen eine Nutzfläche von mehr als 2 000 m² haben.

[Quelle: ÖVE/ÖNORM E 8002-3, Ausgabe: 2002-11-01 ]

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ÖVE/ÖNORM E 8002-3 vom 01.11.2002

Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 3: Verkaufsstätten und Ausstellungsstätten

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Verkaufsstätten, Ausstellungsstätten > 3 000 m² (erhöhte Anforderungen)

Verkaufsstätten, Ausstellungsstätten > 3 000 m² (erhöhte Anforderungen)

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