Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen

ÖVE/ÖNORM E 8002-5

erschienen am 01.11.2002 - gültig bis 08.07.2021

Teil 5: Gaststätten

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Anwendungsbereich

1.1 Diese ÖVE/ÖNORM ist gemeinsam mit ÖVE/ÖNORM E 8002-1 für das Errichten und Instandhalten von Starkstromanlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgungsanlagen in Gaststätten anzuwenden.
Wo auf ÖVE/ÖNORM E 8002-1 verwiesen wird gilt immer die Ausgabe 2002-11.
Diese ÖVE/ÖNORM gilt nicht für Gaststätten in Fliegenden Bauten; hierfür gilt ÖVE/ÖNORM E 8002-8.

1.2 Gaststätten im Sinne dieser ÖVE/ÖNORM sind:
(1) Schank- oder Speisewirtschaften mit mehr als 400 Gastplätzen
(2) Beherbergungsbetriebe mit mehr als 60 Gästebetten
(3) Diskotheken und Tanzcafés für mehr als 100 Personen genehmigt.

[Quelle: ÖVE/ÖNORM E 8002-5, Ausgabe: 2002-11-01 ]

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