Anwendungsbereich
1.1 Diese ÖVE/ÖNORM ist gemeinsam mit ÖVE/ÖNORM E 8002-1 für das Errichten und Instandhalten von Starkstromanlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgungsanlagen in Gaststätten anzuwenden.
Wo auf ÖVE/ÖNORM E 8002-1 verwiesen wird gilt immer die Ausgabe 2002-11.
Diese ÖVE/ÖNORM gilt nicht für Gaststätten in Fliegenden Bauten; hierfür gilt ÖVE/ÖNORM E 8002-8.
1.2 Gaststätten im Sinne dieser ÖVE/ÖNORM sind:
(1) Schank- oder Speisewirtschaften mit mehr als 400 Gastplätzen
(2) Beherbergungsbetriebe mit mehr als 60 Gästebetten
(3) Diskotheken und Tanzcafés für mehr als 100 Personen genehmigt.
[Quelle: ÖVE/ÖNORM E 8002-5, Ausgabe: 2002-11-01 ]