Das Elektrotechnikgesetz beinhaltet als Bundesgesetz die wesentliche Basis zur allgemeinen Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen, sowie der Anforderungen zur Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiet der Elektrotechnik.
Das Bundesgesetz grenzt klar die Definition eines elektrischen Betriebsmittels, einer elektrischen Anlage, einer wesentlichen Änderung und einer wesentlichen Erweiterung ab. Der Verweis auf die elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften durch Herausgabe der Elektrotechnikverordnung definiert die rechtsgültig anzuwendenden Bestimmungen und Normen.