Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen, Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete der Elektrotechnik

ETG – Elektrotechnikgesetz

Das Elektrotechnikgesetz beinhaltet als Bundesgesetz die wesentliche Basis zur allgemeinen Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen, sowie der Anforderungen zur Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiet der Elektrotechnik.

Das Bundesgesetz grenzt klar die Definition eines elektrischen Betriebsmittels, einer elektrischen Anlage, einer wesentlichen Änderung und einer wesentlichen Erweiterung ab. Der Verweis auf die elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften durch Herausgabe der Elektrotechnikverordnung definiert die rechtsgültig anzuwendenden Bestimmungen und Normen.

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Betriebsbauten gemäß OIB-Richtlinien > 200 m² (allgemeine Anforderungen)

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