Der Gebäudeeigentümer / Vermieter ist im Falle eines Schadens bei einem Stromausfall haftbar, es sei denn die Verpflichtung zur Instandhaltung von sicherheitstechnischen Anlagen wurde entsprechend ausgelagert oder delegiert.
Im Falle eines Stromausfalls ist nachts die Tiefgarage oder das Stiegenhaus stockdunkel und Mieter könnten nicht nur in Panik geraten, sondern auch stolpern und sich dabei verletzen.
Das Gesetz schreibt vor, dass die Notlichtanlage auch regelmäßig geprüft wird um deren Funktion in Notfällen zu sichern.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.