Denkmalschutz
Nahtlose Integration des Rettungszeichens
Bauliche Veränderungen am Geländer waren nicht erlaubt. Dennoch war eine Notbeleuchtung bis zum Sammelplatz normativ erforderlich. Die Umstände erforderten somit nicht nur eine sorgfältige Planung, sondern letztlich auch die Zustimmung von der Behörde und des Denkmalamtes.