- Sämtliche brandschutzrelevanten Sicherheitseinrichtungen müssen periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen unterzogen werden.
Die Sicherheitsbeleuchtung ist jährlich von einer befugten fachkundigen Person gemäß OVE E 8101 und in Verbindung mit der OVE-Richtlinie R12-2 zu überprüfen.
Mehr Informationen dazu: vorschriften.din-notlicht.com/faq , OVE E 8101, OVE E 8101/AC1, OVE-Richtlinie R12-2, OVE-Richtlinie R12-2/AC - Kontrolle der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Gebäuden mit Veranstaltungsstätten – unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn und
unmittelbar nach Veranstaltungsende. - Kontrolle hinsichtlich Freihaltung, Benutzbarkeit und Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge, sowie der Sicherheitsbeleuchtung bei Verkaufsstätten.
Diese Aufgaben sind insbesondere bei Veranstaltungen und Verkaufsaktionen (wie Eröffnungen) zu beachten. - Einrichtungen der Sicherheitsbeleuchtung dürfen durch Dekorationen oder ähnliche Einbauten nicht der Sicht entzogen werden.
Organisatorischer Brandschutz
Seit August 2021 gibt es die neue Ausgabe der TRVB 119 O – Organisatorischer Brandschutz. Für die Einhaltung ist unter anderem der zuständige Brandschutzbeauftragte (BSB) verantwortlich.
Als wesentliche Inhalte in Zusammenhang mit der Sicherheitsbeleuchtung können unten genannte Informationen erwähnt werden.