TRVB 119 O, Ausgabe 08/2021 – Wesentliche Inhalte zu Sicherheitsbeleuchtung

Vorschriften | 10. März 2022

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Organisatorischer Brandschutz

Seit August 2021 gibt es die neue Ausgabe der TRVB 119 OOrganisatorischer Brandschutz. Für die Einhaltung  ist unter anderem der zuständige Brandschutzbeauftragte (BSB) verantwortlich.

Als wesentliche Inhalte in Zusammenhang mit der Sicherheitsbeleuchtung können unten genannte Informationen erwähnt werden.

TRVB 119 O, Ausgabe 08/2021 – Wesentliche Inhalte zu Sicherheitsbeleuchtung
  1. Sämtliche brandschutzrelevanten Sicherheitseinrichtungen müssen periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen unterzogen werden.
    Die Sicherheitsbeleuchtung ist jährlich von einer befugten fachkundigen Person gemäß OVE E 8101 und in Verbindung mit der OVE-Richtlinie R12-2 zu überprüfen.
    Mehr Informationen dazu: vorschriften.din-notlicht.com/faq , OVE E 8101, OVE E 8101/AC1, OVE-Richtlinie R12-2, OVE-Richtlinie R12-2/AC
  2. Kontrolle der Funktion der Sicherheitsbeleuchtung bei Gebäuden mit Veranstaltungsstätten – unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn und
    unmittelbar nach Veranstaltungsende.
  3. Kontrolle hinsichtlich Freihaltung, Benutzbarkeit und Kennzeichnung der Fluchtwege und Notausgänge, sowie der Sicherheitsbeleuchtung bei Verkaufsstätten.
    Diese Aufgaben sind insbesondere bei Veranstaltungen und Verkaufsaktionen (wie Eröffnungen) zu beachten.
  4. Einrichtungen der Sicherheitsbeleuchtung dürfen durch Dekorationen oder ähnliche Einbauten nicht der Sicht entzogen werden.
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