Die Norm hat den Status einer nationalen elektrotechnischen Norm gemäß Elektrotechnikgesetz aus dem Jahr 1992. Der Rechtsstatus ist den jeweils geltenden Gesetzen oder Verordnungen zu entnehmen.
- Teil 35: Einrichtungen für Sicherheitszwecke
- Teil 4-42: Schutz gegen thermische Einflüsse
- Teil 5-52: Kabel- und Leitungsanlagen
- Teil 5-56: Einrichtungen für Sicherheitszwecke
- Teil 7-710: Medizinisch genutzte Bereiche
- Teil 7-718: Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten
- Teil 7-740: Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Veranstaltungsplätzen und für Zirkusse
Ein Vergleich der Struktur bzw. des Aufbaus der Teile und Paragrafen zu den nationalen Bestimmungen wie ÖVE/ÖNORM E xx/ÖVE-EN xx ist in der Tabelle I.2 dargestellt.
Die nationalen brandschutztechnischen Anforderungen sind, in Abstimmung mit den bautechnischen OIB Richtlinien, ergänzend in der OVE-Richtlinie R 12-2 angeführt.
Mit Bezug auf die Notbeleuchtung können folgende Besonderheiten im Vergleich zur bisherigen Vorschriftenlage erwähnt werden:
- ÖVE/ÖNORM E 8002 (Elektrotechnikrecht) und TRVB E 102 werden ersetzt durch OVE E 8101 und OVE-Richtlinie R 12-2
- Verweis vom Baurecht aus den OIB-Richtlinien 2019 auf die OVE E 8101 und umgekehrt
- Gebäudeklassifizierung hinsichtlich der Räumungsmöglichkeit bei Gefahr gemäß Tabelle 51.ZA.1
- Geänderter und erweiterter Geltungsbereich für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in Abschnitt 5-56 und Abschnitt 7-718
- Umfangreichere und zum Teil detailliertere Brandschutzmaßnahmen in Unterabschnitt 442.2
- Hinweis zur Umsetzung eines elektrisch betriebenen (adaptiven) dynamischen Sicherheitsleitsystems auf Basis einer Risikobewertung bei baulichen Anlagen mit erhöhten Anforderungen.
- Automatische Prüfeinrichtung mit zentraler Erfassung/Registrierung bei mehr als 20 Sicherheitsleuchten in einem zusammenhängenden Gebäudeteil erforderlich
In den Gebäuden BD2 (Niedrige Personendichte/schwieriges Verlassen), BD3 (Hohe Personendichte/einfaches Verlassen) und BD4 (Hohe Personendichte/schwieriges Verlassen) sind in notwendigen Treppenhäusern und in gesicherten Fluchtbereichen besondere Brandschutzanforderungen einzuhalten.
[Quelle: OVE E 8101, Ausgabe: 2019-01-01];
Die Norm ist urheberrechtlich geschützt und kann daher leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
Bei Bedarf können Sie dieses Regelwerk im OVE Webshop kaufen.