Sie möchten wissen, ob Flucht- und Rettungspläne in Ihrem Gebäude erforderlich sind? Unsere Praxisbeispiele zeigen, wie diese in unterschiedlichen Gebäudetypen umgesetzt werden und welche Anforderungen dabei in der Praxis zu berücksichtigen sind.
Orientierung, wenn es darauf ankommt
Fluchtwegpanel
Als Experten für Notlicht entwickeln wir zuverlässige Systeme, die im Ernstfall maßgeblich zur Sicherheit beitragen. Dazu zählt auch unser notstromversorgtes Fluchtwegpanel, das selbst bei Stromausfall für eine klare Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungsplänen sorgt. Dadurch wird Personen im Notfall das gefahrlose Verlassen von Räumen oder Gebäuden erleichtert. Gleichzeitig dient das Fluchtwegpanel Einsatz- und Rettungskräften vor Ort als wichtige Orientierungshilfe und erleichtert die gezielte Durchführung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen.
Normenkonforme Ausleuchtung für hervorzuhebende Stellen
Gemäß ÖNORM EN 1838:2025, Absatz 4.2 h, gelten Flucht‑ und Rettungspläne als hervorzuhebende Stellen und müssen so beleuchtet werden, dass ihre Erkennbarkeit jederzeit gewährleistet ist. An diesen Stellen ist eine vertikale Beleuchtungsstärke von mindestens 5 lx erforderlich. Ein hinterleuchtetes Sicherheitszeichen muss lt. Absatz 6.3.2 dabei eine Leuchtdichte von mindestens 2 cd/m² erbringen.
Die DIN ISO 23601 verfolgt einen vergleichbaren Ansatz und fordert zusätzlich, dass Flucht- und Rettungspläne ohne Be- oder Hinterleuchtung aus nachleuchtendem Material ausgeführt werden.
- Hinterleuchtet
- Zugriffsgeschützt
- Notstromversorgt
Flexibler Austausch senkt Zeit‑ und Kostenaufwand
Ändern sich Fluchtwege oder räumliche Gegebenheiten im Gebäude, lassen sich Flucht- und Rettungspläne schnell und unkompliziert im Fluchtwegpanel austauschen. Die aktualisierten Pläne können auf handelsüblichen Backlight-Folien gedruckt und innerhalb kürzester Zeit im Panel eingesetzt werden. So bleiben Ihre Pläne jederzeit aktuell und Anpassungen lassen sich mit minimalem Aufwand und kosteneffizient umsetzen.
Hinweis: Gemäß TRVB 119 O zählen die Erstellung bzw. Veranlassung sowie die laufende Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen zu den Aufgaben von Brandschutzbeauftragten. Die Pläne müssen stets den räumlichen Gegebenheiten sowie den aktuellen Anforderungen (gemäß DIN ISO 23601) entsprechen. In der Praxis werden die Pläne jedoch meist durch spezialisierte Brandschutzplanungsbüros oder Fachfirmen erstellt.
Technische Unterlagen
Haben Sie die passende Lösung gefunden? Hier finden Sie technische Daten dazu. Für besondere Anforderungen können bei Bedarf auch individuelle Größen realisiert werden.
Fluchtwegpanel A3 Wandaufbau
Fluchtwegpanel A4 Wandaufbau
Wissenswertes zu Flucht- und Rettungsplänen
Sie haben Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen? In unseren Praxisbeispielen und FAQs erfahren Sie, welche Empfehlungen und Vorgaben gelten und worauf es bei Planung und Umsetzung wirklich ankommt.
Sie haben Fragen?
Sie möchten mehr über uns erfahren? Wir freuen uns über Ihre Anfrage und vereinbaren gerne einen passenden Termin mit Ihnen!