Mit 08.07.2021 ist die Übergangsfrist zur Anwendung der bisher verbindlich erklärten Normen gemäß ETV 2002/A2 – wie z.B. ÖVE/ÖNORM E 8002 und ÖVE/ÖNORM E 8001 abgelaufen. Die ETV 2020 – in Kraft getreten mit 09.07.2020 schreibt vor, dass ab 09.07.2021 grundsätzlich nur mehr die „kundgemachten elektrotechnischen Normen“ wie z.B. OVE E 8101 und OVE-Richtlinie R12-2 anzuwenden sind.
Eine Errichtung nach den ursprünglich verbindlich erklärten Normen ist ab diesem Zeitpunkt nur mehr anhand einer entsprechenden „Risikoanalyse“ möglich.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den „elektrotechnischen und lichttechnischen
Vorschriften“ – ETV-Elektrotechnikverordnung 2020.