Von der Sonderlösung zum Standardprodukt
Um dem architektonischem Gesamtkonzept standhalten zu können, wurde von den Architekten der Wunsch nach wandbündigen und komplett randlosen Rettungszeichen geäußert.
Nicht Notlicht
Öffentliche und gewerbliche Gebäude sind gesetzlich dazu verpflichtet, in jedem Stockwerk gut sichtbare Flucht- und Rettungswegepläne auszuhängen. Diese Pläne zeigen eine vereinfachte Darstellung des jeweiligen Stockwerks und markieren die Flucht- und Rettungswege für den Notfall. Unser notstromversorgtes Leuchtpanel bietet zuverlässige Sicherheit, da es selbst im Dunkeln gut erkennbar und lesbar ist. Dank transparenter, abnehmbarer Antireflexscheiben mit unsichtbarem Magnetverschluss kann der Plan jederzeit flexibel ausgetauscht werden, wenn sich der Verlauf der Fluchtwege ändert.