Sicherheitsleuchte in patiniertem Gehäuse
Bei diesem Projekt durfte das bestehende Leuchtengehäuse aus historischen Gründen nicht entfernt und adaptiert werden. Ebenso durfte auch keine zusätzliche Bohrung vorgenommen werden.
Nicht Notlicht
Öffentliche und gewerbliche Gebäude sind gesetzlich dazu verpflichtet, in jedem Stockwerk gut sichtbare Flucht- und Rettungswegepläne auszuhängen. Diese Pläne zeigen eine vereinfachte Darstellung des jeweiligen Stockwerks und markieren die Flucht- und Rettungswege für den Notfall. Unser notstromversorgtes Leuchtpanel bietet zuverlässige Sicherheit, da es selbst im Dunkeln gut erkennbar und lesbar ist. Dank transparenter, abnehmbarer Antireflexscheiben mit unsichtbarem Magnetverschluss kann der Plan jederzeit flexibel ausgetauscht werden, wenn sich der Verlauf der Fluchtwege ändert.