Über Notlicht | 10. April 2017
Wie oft muss Notlicht geprüft werden?
Volle Funktionalität der Notbeleuchtung ist ein Muss – immerhin geht es um Menschenleben. Umso wichtiger ist es, dass die Notbeleuchtung im Ernstfall einwandfrei funktioniert, deshalb muss diese regelmäßig überprüft werden.
Wie oft und was genau bei einer Notbeleuchtungsanlage geprüft werden muss, ist abhängig vom eingesetzten Notlichtsystem.
Um die Funktionssicherheit zu gewährleis¬ten, sind im §10 der ÖVE/ÖNORM E 8002 bzw. §6 der TRVB E 102 entsprechende Betreiberpflichten gesetzlich geregelt:
- Tägliche Funktionskontrolle der Notlichtanlage
- Jährliche Wartung gemäß Herstellerangaben
- Jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktionen
- Jährlicher Betriebsdauertest über die erforderliche Nennbetriebsdauer
- Vollständiger Prüfbericht über mindestens 3 Jahre rückwirkend
- Überprüfung der erforderlichen Beleuchtungsstärke alle 2 Jahre