Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen

ÖVE/ÖNORM E 8002-2

erschienen am 01.10.2007 - gültig bis 08.07.2021

Teil 2: Veranstaltungsstätten

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Anwendungsbereich

1.1 Allgemein
Diese ÖVE/ÖNORM ist gemeinsam mit ÖVE/ÖNORM E 8002-1 für das Errichten und Instandhalten von Starkstromanlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgungsanlagen in Veranstaltungsstätten und zugehörenden Rettungswegen anzuwenden. Wo auf ÖVE/ÖNORM E 8002-1 verwiesen, ist immer Ausgabe 2007 anzuwenden. Auf Sakralbauten ist die vorliegende ÖVE/ÖNORM nur soweit anwendbar, als im Einzelfall dies von der Landesbehörde in entsprechenden behördlichen Genehmigungsverfahren festgelegt wird.
Diese ÖVE/ÖNORM ist nicht für Veranstaltungsstätten in fliegenden Bauten anzuwenden. Hierfür gilt ÖVE/ÖNORM E 8002-8.

[Quelle: ÖVE/ÖNORM E 8002-2, Ausgabe: 2007-10-01 ]

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ÖVE/ÖNORM E 8002-2 vom 01.10.2007

Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Teil 2: Veranstaltungsstätten

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