Als oberstes Schutzziel gilt im Brandfall und bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Fluchtwege so zu beleuchten, dass flüchtende Personen sicher ins Freie gelangen. Der Inhalt dieser Richtlinie enthält auch Anforderungen an bodennahe Sicherheitsleitsysteme, welche zusätzlich zur nicht bodennahen Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung angewendet werden kann. Die TRVB E 102 erlangt ihre Rechtswirksamkeit durch Verankerung im jeweiligen Baubescheid.
Die Richtlinie ist kostenpflichtig und steht aus diesem Grund auf der din-Informationsplattform nicht zur Verfügung. Auszugsweise sind wesentliche Inhalte der Norm nachfolgend grafisch und textuell aufbereitet.
Ergänzende Informationen:
Die Richtlinie TRVB E 102 mit Ausgabedatum 2005 wurde mit 08.07.2021 zurückgezogen. Als Nachfolge-Regelwerke sind die rechtsverbindlichen OIB-Richtlinien, die OVE E 8101 und die OVE-Richtlinie R12-2 zu erwähnen.
Anforderungen zu TRVB E 102
- Montagehöhe 1,8 m bis 2,6 m
- bei jeder Richtungsänderung
- nahe der im Notfall zu benutzenden Ausgängen, Notabstiege, Notausstiege
- nahe von Stiegen und Stufen
- bei sonstigen Hindernissen
- nach Ausgängen, wenn im Freien Hindernisse (zB. Stiegen) vorhanden sind
- Mindestbeleuchtung 1 lx bei Hindernissen (zB. Stiegen, Niveauänderungen)
Wiederkehrende Prüfungen - Einzelbatterie
- Funktion: monatlich
- Wartung: gemäß Herstellerangaben (din-Sicherheitstechnik = jährlich)
- Kapazität: jährlich
- Anlagenfunktion: Jährlich
Wiederkehrende Prüfungen - CPS / LPS
- Funktion: wöchentlich
- Wartung: gemäß Herstellerangaben (din-Sicherheitstechnik = jährlich)
- Kapazität: jährlich
- Anlagenfunktion: Jährlich