Es sind Gruppenbatteriesysteme (LPS), Zentralbatteriesysteme (CPS) und Einzelbatterieleuchtensysteme zulässig.
System:
Gemäß OVE E 8101 2019-01-01 Tabelle 56.A.1.AT sind Gruppenbatteriesysteme (LPS), Zentralbatteriesysteme (CPS) und Einzelbatteriesysteme zulässig. Weitere Informationen finden sie in unserer Auflistung Anwendungsbereiche, Grenzwerte und Anforderungen
Automatische Prüfeinrichtung mit zentraler Erfassung/Registrierung
OVE E 8101 2019-01-01 Punkt 560.9.001.AT
„Bei mehr als 20 Sicherheitsleuchten in einem zusammenhängenden Gebäudeteil ist eine automatische Prüfeinrichtung mit zentraler Erfassung/Registrierung gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62034 vorzusehen.“
Schaltungsarten der Sicherheitsbeleuchtung:
OVE E 8101 2019-01-01 Punkt 560.9.4
Schaltungsart: „Eine Sicherheitsbeleuchtung muss im Dauerbetrieb oder im Bereitschaftsbetrieb geschaltet sein. Die Betriebsarten dürfen auch kombiniert werden.“
OVE E 8101 2019-01-01 Punkt 560.9.5
„Im Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung für den betroffenen Bereich im Endstromkreis überwacht werden. Führt eine Unterbrechung der Stromversorgung für die allgemeine Beleuchtung in einem Bereich zum Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, so muss die Sicherheitsbeleuchtung automatisch aktiviert werden. Es sind in jedem Fall Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die örtliche Sicherheitsbeleuchtung des betroffenen Bereichs aktiviert wird.“
Kennzeichnung der Sicherheitsleuchten
OVE E 8101 2019-01-01 Punkt 560.9.15:
„Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung und zugehörige Komponenten müssen durch ein gut sichtbares und ein einfach lesbares rotes oder grünes Schild gekennzeichnet werden.“
„ANMERKUNG AT: Alternativ können andere Maßnahmen zur eindeutigen Identifizierung der Sicherheitsleuchten verwendet werden.“
„In der Nähe der Leuchten bzw. an der Leuchte muss die Verteiler-, die Stromkreis- und die Leuchtennummer angebracht sein.“